Strom aus kleinen Stromerzeugungslagen (von bis zu 2 MW) kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG von der Stromsteuer befreit sein. Stammt er aus kleinen hocheffizienten KWK-Anlagen, ist obendrein nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG eine Energiesteuerentlastung für die eingesetzten Energieerzeugnisse möglich. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum 30.3.2012 ein...
24. April 2012
BMF-Schreiben: Mehr Klarheit für dezentrale Stromerzeuger
24April