TagWasserversorgungsanlage

Wasserverband ist umsatzsteuerlich Unternehmer

Ein kommunaler Wasserbeschaffungsverband gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem neuen Urteil festgestellt (Az. XI R 65/07). Die Folge: Der Wasserverband muss Umsatzsteuer abführen, kann aber auch entsprechend Vorsteuer abziehen.

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