Urlaubs- und Weihnachtsgeld gilt erst dann als Arbeitslohn, wenn es auch wirklich gezahlt wird. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht, wie eine Entscheidung (v. 15.5.2013, Az. VI R 24/12) des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt. In dem entschiedenen Fall ging es um zwei Arbeitnehmer, die gleichzeitig zu je 50 Prozent Gesellschafter der GmbH waren, bei der sie angestellt waren. In ihren...
5. Mai 2014
Nicht gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist kein Arbeitslohn
05Mai