TagWertunterschied

Verbilligter Kaufpreis von GmbH-Anteilen kann Arbeitslohn sein

Arbeitslohn ist nicht unbedingt nur, was man von seinem Arbeitgeber erhält. Nach Ansicht (Urt. v. 1.9.2016, Az. VI R 67/14) des Bundesfinanzhofs (BFH) kann auch ein auffällig billiger Kaufpreis für GmbH-Anteile in bestimmten Konstellationen als Arbeitslohn zu werten sein und damit das Finanzamt auf den Plan rufen.

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender