Arbeitslohn ist nicht unbedingt nur, was man von seinem Arbeitgeber erhält. Nach Ansicht (Urt. v. 1.9.2016, Az. VI R 67/14) des Bundesfinanzhofs (BFH) kann auch ein auffällig billiger Kaufpreis für GmbH-Anteile in bestimmten Konstellationen als Arbeitslohn zu werten sein und damit das Finanzamt auf den Plan rufen.
8. März 2017
Verbilligter Kaufpreis von GmbH-Anteilen kann Arbeitslohn sein
08März