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Ende letzten Jahres hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) verkündet, wie die elektronische Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Messstellebetriebsgesetzes (MaKo 2020) angepasst werden soll. Was enthält diese Festlegung? Was ändert sich? Und was gibt es für Rechtsschutzmöglichkeiten?