Das EEG 2009 verpflichtet Netzbetreiber, Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen (§ 5 EEG). Zu diesem so genannten Netzverknüpfungspunkt ist im Detail noch allerhand streitig. Jetzt hat die Clearingstelle EEG in ihrer Empfehlung vom 29. September 2011 Lösungen für zahlreiche dieser Streitpunkte vorgeschlagen.
31. Oktober 2011
Neues zum gesetzlichen Netzverknüpfungspunkt von EEG-Anlagen
31Oktober