Wenn man ein Grundstück oder eine Wohnung kauft und binnen zehn Jahren wieder verkauft, dann gilt dies als ein privates Veräußerungsgeschäft. Ein Gewinn daraus unterliegt der Einkommensteuer (Spekulationssteuer). Das gilt aber nicht, wenn es sich um ein Eigenheim handelt, also wenn das bebaute Grundstück/die Wohnung seit Anschaffung/Herstellung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in...
22. November 2018
Keine Spekulationssteuer auf Arbeitszimmer im Eigenheim
22November