Die Höchstgrenzen für die Konzessionsabgabe Wasser bemessen sich künftig generell nach den von den Statistischen Landesämtern fortgeschriebenen Einwohnerzahlen – es sei denn, im vorangegangenen Wirtschaftsjahr hat eine Volkszählung oder ein Zensus stattgefunden. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24.8.2012 (Az. IV C 2 – S 2744/07/10001:002 ) hervor.
5. September 2012
Finanzverwaltung erlässt neue Regeln zu Konzessionsabgabe Wasser
05September