Wer als Unternehmer etwas kauft, was er teils für seinen Betrieb und teils für sich selbst nutzen möchte – kann er dann Vorsteuer abziehen? Bei einem privaten Unternehmer als natürliche Person kann er das, soweit er den Gegenstand ganz oder teilweise dem Unternehmensvermögen zuordnet. Anders sieht es dagegen aus, wenn es sich um die öffentliche Hand handelt.
20. April 2018
Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
20April