Tag · zweckgebundenes Zehrgeld
Betriebsveranstaltungen, und wie man sie versteuert
Wenn der Arbeitgeber Betriebsveranstaltungen durchführt, dann gehören diese Zuwendungen als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn – vorausgesetzt, sowohl die Veranstaltung als auch die Zuwendung halten sich im Rahmen des Üblichen (R 19.5 LStR 2015). Als üblich...