Tag · zweckgebundenes Zehrgeld

03 Dezember

Betriebsveranstaltungen, und wie man sie versteuert

Wenn der Arbeitgeber Betriebsveranstaltungen durchführt, dann gehören diese Zuwendungen als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn – vorausgesetzt, sowohl die Veranstaltung als auch die Zuwendung halten sich im Rahmen des Üblichen (R 19.5 LStR 2015). Als üblich...